Begutachtung

Meine gutachterlichen Erfahrungen und Tätigkeiten erstreckten sich auf die Beurteilung von Sorgerechtsregelungen u. Ä. für Familiengerichte. Gelegentlich wurde ich hin und wieder mit der psychologischen Einschätzung von Rehabilitationsmöglichkeiten oder Wiedereingliederungsmaßnahmen von Erwachsenen beauftragt. Mein Instrumentarium ist das Gespräch mit den Betroffenen, bei Kindern darüber hinaus das diagnostische Spiel.

Seit einigerZeit vollzieht sich im Familienrecht eine Trendwende: weg von der Fixierung auf eine Gerichtsentscheidung, hin zur Vermittlung und Suche nach Lösungen, die die Eltern einbeziehen. Dies betrifft auch die Aufgabe der Gutachter*innen: Wenn an anderen Stellen (Jugendamt, Beratungsstelle) die Möglichkeiten erschöpft scheinen, sollen auch sie nochmals auf einen Konsens hinzuwirken versuchen. Diese Entwicklung stärkt die Verantwortungspflicht der Eltern. Das kam meinem Arbeitsstil ungemein entgegen. Ich erhielt mehr Spielraum für Interventionen, gerade auch bei den sogenannten schwierigen Fällen. Aber: Inzwischen ist auch das für mich Vergangenheit.

Die Bilder zeigen Familendarstellungen von Kindern unterschiedllichen Alters mit unterschiedlichen Materialien